7 Bestimmungen des BoeB zu vergeben, wenn dadurch die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass die Anrufung der Ausnahmebestimmung zur Gewährleistung der Sicherheit von Botschaftsangehörigen (und ihren Familien) sowie zur Wahrung des vertraulichen Charakters von Informationen notwendig sei. aa. Schon Art. XXIII Ziff. 2 ÜoeB ermächtigt die Vertragsparteien, einseitig «Massnahmen zu beschliessen oder durchzuführen (u.a.) zum Schutze der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit (...)». Dabei dürfen diese Massnahmen indessen «nicht so angewendet werden, dass sie zu einer