zulässig, in denen eine freihändige Vergabe möglich ist (Peter Gauch / Hubert Stöckli, Thesen zum neuen Vergaberecht des Bundes, Freiburg 1999, Rz. 15.3). Hervorzuheben ist, dass die Vergabebehörde wohl zwischen dem offenen und selektiven Verfahren frei wählen kann, eine freihändige Vergabe oder eine Vergabe im