Das BBL vergebe Arbeiten und Dienstleistungsaufträge für Botschaften in der Regel freihändig oder im Einladungsverfahren. Die Sicherheit von Botschaftsangehörigen (und ihren Familien) sowie die Pflicht, den vertraulichen Charakter von Informationen zu wahren, zwinge das BBL zu einem solchen Vorgehen. Zur beantragten aufschiebenden Wirkung führt das BBL u.a. aus, der Vertrag mit der Y. Co Ltd. sei am 20. April 1999 abgeschlossen worden und die Ausführungsplanung sei praktisch abgeschlossen. Aus den Erwägungen: 1.a.