2 (nachfolgend Arbeitsgemeinschaft) und die Y. Co Ltd. Die eingeladenen Firmen haben je eine Pauschalofferte eingereicht. Der Auftrag wurde an die Y. Co Ltd. vergeben, die zu einem Preis von HK$ 2 060 000.- (= Fr. 375 597.-) offeriert hatte; der Pauschalpreis der anderen Bewerberin betrug Fr. 406 500.-. Das BBL setzte die Arbeitsgemeinschaft über den für sie negativ ausgefallenen Entscheid mit Schreiben vom 21. April 1999 in Kenntnis. Der Rechtsvertreter der Arbeitsgemeinschaft bat darauf das BBL am 30. April 1999 um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.