Öffentliches Beschaffungswesen. Verfahrenssprache. Teilnehmerauswahl im selektiven Verfahren bei einem Wettbewerb. - Frage offen gelassen, ob die Beschränkung auf die deutsche Sprache anlässlich des Wettbewerbsverfahrens zulässig ist. Unabhängig davon ist jedoch eine in der Ausschreibung ausgekündigte Sprachbeschränkung unverzüglich anzufechten, da die Ausschreibung des Auftrags eine Verfügung im Sinne von Art. 29 Bst. b BoeB darstellt (E. 3). - Bestätigung der Rechtsprechung, wonach eine ungerechtfertigte Be­schränkung der Anzahl der Submittentinnen oder Submittenten, welche im Rahmen eines selektiven Verfahrens in der zweiten Phase zugelassen wurden, rechtswidrig ist. Vorliegend wird die