AJP], 1996, S. 974). Für das vorliegende Verfahren ist es jedoch irrelevant, ob der Zuschlag auch dann an die Firma T gegangen wäre, wenn diese die von der Beschwerdeführerin beanstandete Preisreduktion nicht gewährt hätte. Die Beschwerde ist demnach im Sinne der Erwägungen gutzuheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. b. (...) 6 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali