In den eingereichten Unterlagen fehlt ein Protokoll über die mit den Anbietern - bzw. einzelnen von ihnen - offenbar geführten Verhandlungen. Es ist daher davon auszugehen, dass es das PSI trotz der zwingenden Vorschrift von Art. 26 Abs. 3 VoeB unterlassen hat, im Rahmen der von ihm geführten Verhandlungen ein Protokoll zu erstellen.