26 VoeB) daher stark formalisiert. Die Einhaltung der Formvorschriften bei Verhandlungen gewährleistet eine gewisse Transparenz, welche gerade mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot von grosser Bedeutung ist. Im Vergaberecht des Bundes ist die Protokollierungspflicht das zentrale Element der Formvorschriften, die bei Verhandlungen einzuhalten sind. Die damit verbundene Transparenz ermöglicht es der BRK auch, auf Beschwerde hin diesen Schritt der Vergabebehörde auf seine Nachvollziehbarkeit hin zu überprüfen. Das obligatorisch zu erstellende Protokoll hat dabei inhaltlich die in Art.