Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist demnach einzutreten. c. (...) d. Entgegen der bekannten und publizierten Rechtsprechung der BRK, die den Vertragsschluss unter anderem vor Ablauf der Beschwerdefrist grundsätzlich ausschliesst (Zwischenentscheid der Rekurskommission vom 17. Februar 1997, E. 2e, veröffentlicht u. a. in VPB 61.24, bestätigt und präzisiert mit Zwischenentscheid vom 6. Februar 1998, veröffentlicht in VPB 62.79 E. 2), hat das PSI nach eigenen Angaben den Vertrag mit der berücksichtigten Anbieterin am 23. Dezem­ber 1999 unmittelbar nach dem Zuschlag vom 17. Dezember 1999 und einen Tag nach Veröffentlichung