In ihrer Replik vom 6. März 2000 hält die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest. Sie weist zunächst darauf hin, dass ihr Angebot nach abgelaufener Eingabefrist gemäss dem Evaluationsbericht gegenüber demjenigen der Firma T einen Preisvorteil von Fr. 79 722.- aufgewiesen habe. Der Firma T sei in der Folge offenbar Gelegenheit gegeben worden,