Es bestreitet die Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips. Der Evaluationsbericht habe ergeben, dass sich das Angebot T im direkten Vergleich hinsichtlich Backplane, Kühlung und Lieferfristen als das technisch bessere Angebot erweise. Beim Backplane handle es sich um eines der wichtigsten Elemente des VME64x Crates. Wohl sei das Angebot der Beschwerdeführerin preislich etwas tiefer, doch vermöge die diesbezügliche Differenz von rund Fr. 30 000.- (inklusive Mehrwertsteuer) die Vorteile des Angebotes von T nicht aufzuwiegen. C. In ihrer Replik vom 6. März 2000 hält die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest.