O., S. 625; Renate Scherrer Jost, Öffentliches Beschaffungswesen, in Thomas Cottier / Remo Arpagaus [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Schweizerisches Aussenwirtschafts- und Binnenmarkt­recht, Basel und Frankfurt am Main 1999, S. 11). Die Auftraggeberinnen aus den Bereichen Eisenbahnen und Telekommunikation sowie die privatrechtlichen Organisationen aus den erwähnten Sektorenbereichen sollen dem Gesetz - gestützt auf Art. 2 Abs. 2 BoeB - erst unterstellt werden, wenn ein entsprechendes Abkommen mit den EG abgeschlossen und ratifiziert sein wird (GATT-Botschaft 2, BBl 1994 IV 1177 f.; Galli/Lehmann/Rechsteiner, a.a.O., Rz. 20; Clerc, a.a.O., S. 408 f.;