Darin sind die Beschaffungsstellen aufgezählt, die unter das Übereinkommen oder andere völkerrechtliche Verträge (z. B. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft [EG] im Rahmen bilateraler Vereinbarungen) fallen und damit vom Bundesrat auch dem BoeB unterstellt werden müssen. Nicht erfasst vom BoeB sind bis heute die Auftraggeberinnen aus den Bereichen Eisenbahnen (insbesondere die SBB) und Telekommunikation (Markus Metz / Gerhard Schmid, Rechtsgrundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens, in: Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 99/1998, S. 52 mit Hinweisen).