Die Rechtsschutzbestimmungen des BoeB gelangen nur dann zur Anwendung, wenn der Auftrag einerseits den in Art. 6 genannten Mindestbetrag (GATT-Schwellenwert) erreicht bzw. nicht unter die Ausschlussklausel des Art. 3 fällt und das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen anderseits durch eine Auftraggeberin durchgeführt wird, die nach Art. 2 dem Gesetz untersteht. b. Nach Art. 11 der Vereinbarung vom 6. Dezember 1994 zwischen dem BAV und den SBB einerseits und der X AG anderseits ist bei der Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten für Planung, Projektierung und Ausbau von AT Surselva Art.