Öffentliches Beschaffungswesen. Begriff der öffentlichen Beschaffung. Unzutreffende Rechtsmittelbelehrung. - Die öffentliche Beschaffung hat synallagmatischen Charakter (Art. 5 BoeB). In Ermangelung eines Leistungsaustausches kann eine Finanzhilfe nicht als öffentliche Beschaffung qualifiziert werden (E. 1b). - Die auf die Subventionen anzuwendenden Rechtsvorschriften sind von denen, welche die Konzessionen betreffen, zu unterscheiden (E. 1b). - Dem Beschwerdeführer, der sich berechtigterweise auf eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung verlässt, darf daraus kein Rechtsnachteil erwachsen (Art. 38 VwVG).