Im Rahmen der Verhandlungen ist dieser Punkt gegebenenfalls zu vertiefen und letztlich bei der Offertevaluation im Lichte der geltenden Zuschlagskriterien zu würdigen. Zusammenfassend ist hier jedenfalls festzuhalten, dass das Zuschlagskriterium «Zielerfüllung» von den Beschwerdeführern grundsätzlich er­füllt wurde. d.