3 der Ausschreibungsunterlagen erwähnt. Die Beschwerdeführer führen dazu unter anderem aus, dass diesbezüglich ihrer Auffassung nach die in ihrer Offerte angebotenen «ENET-News» zum Zuge kommen würden, «welche solche Syntheseberichte zusammen mit Hinweisen auf weiterführende Originalliteratur enthalten, an­dererseits waren die schon bisher erstellten Dokumentationen/Tagungsberichte für diesen Zweck bestimmt». Es kann im vorliegenden Verfahrensstadium einerseits nicht darum gehen, zu beurteilen, ob die von den Beschwerdeführern vorgesehene Umsetzungsmethode dieses Punktes der Aufgabenumschreibung als sachgerecht oder gar als optimal erscheint.