Nur so hätte gewährleistet werden können, dass letztlich vergleichbare Offerten aus dem Submissionsverfahren resultieren. Gestützt auf die Angaben in der vorliegenden, rechtskräftigen Ausschreibung (inkl. Ausschreibungsunterlagen) kann demnach nicht gesagt werden, die Beschwerdeführer hätten diese bezüglich «Vernetzung» nicht eingehalten. Dasselbe gilt mit Bezug auf die «Syntheseberichte», die das BFE ebenfalls unter das Zuschlagskriterium «Zielerfüllung» subsumiert. Diese Berichte sind in Ziff. 3 der Ausschreibungsunterlagen erwähnt.