Was zunächst die «Zielerfüllung» anbelangt, wirft das BFE den Beschwerdeführern vor, ihre Offerte würde mit Bezug auf die «aktive Vernetzung» von Beteiligten der Energieforschung nichts sagen, obschon es in der Ausschreibung unter anderem heisse, dass «ENET auch die Kontaktnahme von Forschenden unter sich und mit der Industrie und weiteren Institutionen» fördere. Die Beschwerdeführer wenden dagegen ein, dass diese «Vernetzung» nicht in den Informationen zur Ausschreibung des ENET-Mandates enthalten sei und auch nicht klar sei, was überhaupt darunter zu verstehen sei.