B. X und Y verlangen mit Beschwerde vom 18. November 1999 bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK) die Aufhebung des Zuschlags des BFE vom 28. Oktober 1999 betreffend die Auftragsvergabe des ENET-Mandats. Das BFE sei anzuweisen, das Vergabeverfahren auf der Basis der eingereichten Offerten - aber unter Einbezug der Beschwerdeführer in die Verhandlungen - zu wiederholen und eine Neubeurteilung der Offerten gemäss den bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien vorzunehmen. Eventuell sei das BFE anzuweisen, das Vergabeverfahren insgesamt zu wiederholen. Subeventuell sei festzustellen, dass der Zuschlag des BFE rechtswidrig erfolgt sei. Der