Am 28. Oktober 1999 eröffnete das BFE allen acht Bewerbern, dass der Zuschlag für das ENET-Mandat der Arbeitsgemeinschaft Z erteilt worden sei. Der Entscheid wurde damit begründet, das Angebot der Arbeitsgemeinschaft Z erweise sich gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen bekannt