In diesem Schreiben wurde den Beschwerdeführern erläutert, dass einige Offertsteller überzeugendere Eingaben gemacht hätten. Der von X und Y stammende Vorschlag bestehe im Wesentlichen in einer Fortschreibung der bisherigen, jährlich eingereichten Jahresprogramme. Demgegenüber beinhalteten die vom BFE in die engere Wahl gezogenen Offerten interessante, neuartige Lösungsansätze, mit denen der Transfer der Forschungsergebnisse gezielter und effizienter erfolgen könne. Am 28. Oktober 1999 eröffnete das BFE allen acht Bewerbern, dass der Zuschlag für das ENET-Mandat der Arbeitsgemeinschaft Z erteilt worden sei.