Dass der Steigerung der Rücklaufquote entscheidende Bedeutung für die Vergabe des Auftrages zukommt, geht aber weder aus den Ausschreibungsunterlagen noch aus den Zuschlagskriterien in rechtsgenüglicher Weise hervor. In der Sitzung vom 3. September 1999 hat das BUWAL zudem mit Nachdruck ausgeführt, ein Scheitern der von Vergabebehörde ausgewählten Anbieterin bzw. von deren Entsorgungskonzept könne sich der Bund politisch nicht leisten. Diese Einschätzung seitens der Vergabebehörde ist zwar nachvollziehbar;