Aus den Akten geht hervor, dass die Rücklaufrate von gebrauchten Batterien und Akkumulatoren heute ca. 60% beträgt. Da das BUWAL eine Rücklaufrate von 80% anstrebt, ist davon auszugehen, dass für die Vergebung des vorliegenden Dienstleistungsauftrages aus der Sicht des BUWAL insbesondere die Gewährleistung der Erfassung und Entsorgung eines möglichst hohen Anteils aller verbrauchten Batterien und Akkumulatoren entscheidwesentlich ist. Dass der Steigerung der Rücklaufquote entscheidende Bedeutung für die Vergabe des Auftrages zukommt, geht aber weder aus den Ausschreibungsunterlagen noch aus den Zuschlagskriterien in rechtsgenüglicher Weise hervor.