Das BUWAL ist der Auffassung, die Beschwerdeführerin verfüge nicht über die notwendigen «Kenntnisse des Batteriemarktes» und über die für das vorgesehene Entsorgungsprogramm notwendigen «Fachkenntnisse». Diesbezüglich seien gerade die Kenntnisse und Erfahrungen der Hersteller, Importeure und Händler von Batterien unerlässlich. Die Beschwerdeführerin sehe auch nicht vor, diesen Mangel durch den Beizug von Experten zu kompensieren. Zwar verweise die Beschwerdeführerin diesbezüglich auf Experten, doch gehe aus der Offerte nicht hervor, ob die von der Beschwerdeführerin vorgesehene Expertengruppe schon bestehe und wer deren Mitglieder seien. Demgegenüber verfüge X., welche bereits das frühere