Diese Ansicht trifft nicht zu. Zwar lässt sich beispielsweise das «Entsorgungskonzept» in das Zuschlagkriterium der «Umsetzungstiefe und Konkretisierung des flächendeckenden, wirtschaftlichen und sinnvollen Entsorgungskonzeptes» einordnen, die im «Entsorgungskonzept» enthaltenen Sparten «Administration Finanzprozess» und «Logistik» sind aber eher dem Kriterium der «Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis)» zuzuordnen. Gesamthaft betrachtet ist die Zuordnung der vom BUWAL verwendeten Unterkriterien zu den Zuschlagskriterien nicht ausnahmslos und eindeutig möglich.