Ausschreibung erfülle und daher zur Offerteinreichung eingeladen werde. In dieser Verfügung waren in Ziff. 3.5 auch die Zuschlagskriterien aufgeführt, und zwar wie folgt: «Insbesondere folgende Kriterien entscheiden über den Zuschlag: a) Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis). b) Umsetzungstiefe und Konkretisierung des flächendeckenden, wirtschaftlichen und sinnvollen Entsorgungskonzeptes.