im Rahmen des ÜoeB entspreche (BBl 1999 6209). Überdies umfasst die Unterposition 94900 der CPC-Referenz-Nr. 94 ganz generell «andere Umweltschutzdienstleistungen», sofern diese nicht anderweitig klassifiziert sind. Eine spezifischere Güterklassifikationsnummer für den fraglichen Dienstleistungsauftrag existiert, soweit ersichtlich, in der von den Vereinten Nationen herausgegebenen Zentralen Gütersystematik nicht. Gleichwohl ist festzustellen, dass die genannten Anknüpfungsbegriffe je verschiedene Teilbereiche des in Frage stehenden Beschaffungsgeschäfts betreffen, wobei der Bereich der Abfallbeseitigung und -entsorgung den Kern des strittigen Geschäfts beschlägt. Aus Anhang I Annex 4