7 fallende Vergabestelle [Art. 2 BoeB] und Erreichen des für Dienstleistungen massgebenden Schwellenwertes [Art. 6 Abs. 1 Bst. b BoeB]) im vorliegenden Fall offensichtlich erfüllt sind. d. Die vom BUWAL (Abteilung Abfall) zu beauftragende private Organisation hat eine ganze Reihe von Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung bzw. Verwertung der gebrauchten Batterien und Akkumulatoren zu erledigen. Annex 4 von Anhang 1 ÜoeB bezeichnet unter anderem die «Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen (CPC[173]-Referenz-Nr. 94)» als dem Übereinkommen - und damit auch dem BoeB - unterstellt.