Auch habe sie in diesem Fall nicht die Aufgabe, für den Staat Plakataushänge vorzunehmen, sondern tue dies ausschliesslich nach eigenem Ermessen im Rahmen der ihr diesbezüglich vertraglich eingeräumten Befugnisse. bb. Auch im vorliegenden Fall tritt das BUWAL nicht als «Konsument» von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen gegenüber privaten Anbietern auf, die für ihre Leistungserbringung vom Staat eine Entschädigung fordern könnten. Vielmehr wird der auszuwählenden privaten Organisation