Gestützt auf die Stoffverordnung hat das BUWAL in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin vom 27. Januar 1999 die Aufgabe der vorgenannten privaten Organisation näher umschrieben. Danach umfasst diese - zusammenfassend gesagt - namentlich die Erhebung und Verwaltung der VEG bei den pflichtigen Herstellern sowie die Verwendung des Geldes für die Aufgabenerfüllung, welche in einer gesamtschweizerisch flächendeckenden, wirtschaftlichen und sinnvollen Entsorgung der gebrauchten Batterien und Akkumulatoren besteht. Es geht also beim strittigen Geschäft letztlich um die umweltfreundliche «Verwertung» gebrauchter Batterien und Akkumulatoren.