B. S. verlangt mit Beschwerde vom 28. Juni 1999 bei der Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK) die Aufhebung der Zuschlagsverfügung an X./Y. und die Zuschlagserteilung an die Beschwerdeführerin. Sie stellt ferner zwei Eventualanträge, in denen sie fordert, die Angelegenheit sei an das BUWAL zurückzuweisen mit der verbindlichen Weisung, der Beschwerdeführerin den Zuschlag für den Dienstleistungsauftrag zu erteilen bzw. es sei festzustellen, dass die Zuschlagserteilung an X. bzw. die zu gründende Y. rechtswidrig erfolgte. Überdies wird die Gewährung der aufschiebenden Wirkung verlangt.