vom 9. Juni 1986 über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung [StoV], SR 814.013). Das vorliegende Beschaffungsgeschäft wurde im selektiven Verfahren durchgeführt. B. S. verlangt mit Beschwerde vom 28. Juni 1999 bei der Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK) die Aufhebung der Zuschlagsverfügung an X./Y. und die Zuschlagserteilung an die Beschwerdeführerin.