Öffentliches Beschaffungswesen. Auftrag für die Erhebung und Verwaltung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr sowie der Verwendung dieser Gelder zur Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren. - Zuständigkeit der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen. Der Grundsatz der Vergabe nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt auch dann, wenn sich der Staat nicht eine Dienstleistung, eine Lieferung oder eine Bauleistung beschafft, sondern eine solche Leistung in Erfüllung einer Staatsaufgabe auslagert und durch einen Privaten auf dessen Rechnung und Gefahr unter staatlicher Aufsicht erfüllen lässt (E. 1b/bb).