gestellt (E. 1b). - Ist der berücksichtigte Anbieter am Beschwerdeverfahren nur beschränkt beteiligt und erklärt er, nicht als Partei intervenieren zu wollen, verleiht ihm dies keine Parteistellung (E. 1c). - Der Zuschlag an einen Anbieter, die an einer Wettbewerbsabsprache beteiligt ist, ist unzulässig. Aufhebung des Zuschlag wegen der ihm zugrunde liegenden stark wettbewerbsbeinträchtigenden Absprache (E. 3). - Die finanzielle Leistungsfähigkeit gehört zu den Eignungskriterien, die in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen getrennt von den Zuschlagskriterien zu veröffentlichen sind. Eine Vergabebehörde, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit