Öffentlicher Bauauftrag. Vergabe im offenen Verfahren. Beschwerdelegitimation eines Mitglieds des nichtberücksichtigten Konsortiums. Parteistellung der berücksichtigten Anbieterin im Beschwerdeverfahren. Unzulässige Wettbewerbsabsprache. Kriterium der finanziellen Leistungsfähigkeit. Direkte Zuschlagserteilung durch die Rekurskommission. - Unter gewissen Bedingungen ist das Mitglied eines nichtberücksichtigen Konsortiums berechtigt, allein und in eigenem Namen Beschwerde zu führen (E. 1b). - Das schutzwürdige Interesse des Beschwerdeführers wird durch die günstigere Offerte eines Dritten, der gegen den Zuschlag innert Frist keine Beschwerde erhoben hat, nicht in Frage gestellt (E. 1b).