Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBL] 99 [1998] S. 539 E. 3a; Peter Galli, Rechtsprechung der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen - Die ersten Entscheide und ihre Tragweite, in: Michel/Zäch [Hrsg.], Submissionswesen im Binnenmarkt Schweiz, Zürich 1998, S. 114). Der Beschwerdeführerin ist demnach beizupflichten, wenn sie geltend macht, sie habe sich aufgrund des Verhaltens des Bundesamtes in guten Treuen zur Erhebung der Beschwerde - samt Begehren um Erteilung der aufschiebenden Wirkung - veranlasst gesehen. Es ist ihr daher zulasten des BBL eine Parteientschädigung zuzusprechen.