Dieser Zuschlag wurde im SHAB vom 17. Dezember 1998 publiziert. Gegen diesen Vergabeentscheid erhebt die X AG, vertreten durch Rechtsanwalt Z., mit Eingabe vom 5. Januar 1999 Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen. Sie beantragt, der angefochtene Vergabeentscheid sei aufzuheben und das AFB anzuweisen, den Zuschlag für die speziellen Gipserarbeiten (BKP 271.1) beim EAM an die Beschwerdeführerin gemäss deren Angebot vom 20. November 1998 zu erteilen. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.