Das AFB macht in seiner Vernehmlassung vom 4. September 1998 geltend, bei der Beschaffung komplizierter technischer Anlagen sei der von der Auftraggeberin hinzugezogene Spezialingenieur häufig auf das Know-how der Hersteller angewiesen. Es sei gängige Praxis, dass die Ausschreibungsunterlagen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Spezialingenieur und dem Hersteller des zu liefernden Produktes ausgearbeitet würden.