19 Abs. 3 BoeB). Um den hohen Anforderungen im Präzisionslaborbereich entsprechend Rechnung zu tragen, hat sich das AFB entschlossen, den selektionierten Firmen die Möglichkeit zu geben, neben einer Grundvariante, bei der es den Anbieterinnen freistand, für die Klimaanlagen von ihnen gewählte Geräte und Produkte vorzuschlagen, auch eine Offerte einzureichen, bei der verschiedene Fabrikate von der Auftraggeberin vorbestimmt waren