Der Zuschlag vom 23. Juni 1998 an die A AG wurde im SHAB vom 9. Juli 1998 publiziert. Der Vertrag mit der A AG, der für die Lüftungsanlagen den Monobloc-Apparat der Firma B vorsieht, datiert vom 25. Juni 1998. B. Gegen den Zuschlag erhebt die ARGE mit Eingabe vom 20. Juli 1998 Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (Rekurskommission). Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, indem sie verlangt, das Angebot der A AG sei als ungültig zu erklären und die Vergabe sei aufgrund der noch vorliegenden Angebote zu vollziehen.