1 - Das Führen von Verhandlungen erfordert, dass die Vergabebehörde noch nicht ausgewählt hat, mehrere Anbieter oder Anbieterinnen in Konkurrenz zueinander stehen und die Verhandlungen dazu dienen, die notwendigen Elemente der bestehenden Offerten bezüglich Formulierung und Evaluation verständlicher zu machen (E. 4b).