2 Das AFB teilte der Rekurskommission am 23. Dezember 1997 mit, dass der Vertrag zwischen ihm und X bereits abgeschlossen wurde. In seiner Vernehmlassung vom 16. Januar 1998 schliesst das AFB auf Abweisung des Gesuches um Gewährung der aufschiebenden Wirkung. (Die Rekurskommission heisst das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung gut.) Aus den Erwägungen: