4 zu den erwähnten Vergaberegeln, deren Verletzung gerügt werden kann und zu deren Durchsetzung die Rekurskommission auf Beschwerde hin berufen ist. Der Beschwerdeführerin ist daher die besondere Beziehungsnähe, die für die Beschwerdelegitimation erforderlich ist, abzusprechen. Dies gilt auch insofern, als die Beschwerdeführerin vorbringt, sie habe sich selbst für die Architekturarbeiten unter einer anderen Anbieterin, d. h. als Subunternehmerin, an der Ausschreibung beteiligt und sei indirekt Mitbewerberin (gewesen).