Die Vergabe des Auftrages an die X AG wurde am 2. April 1997 publiziert. Mit Schreiben vom 8. April 1997 teilte die X AG der Firma S. mit, da sie daran festhalte, für das übrige Projekt die gestalterische Leitung nur gekoppelt mit der örtlichen Bauleitung zu übernehmen, wolle die X AG von diesem Angebot keinen Gebrauch machen. C. Mit Eingabe vom 16. April 1997 erhebt S. Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (im folgenden: Rekurskommission). Die Beschwerdeführerin verlangt unter