Am 19. März 1997 erfolgte der Zuschlag an die X AG. In der Folge schloss die X AG mit den vorgesehenen Bauingenieuren und den Fachingenieuren, gemäss der in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Verpflichtung, Verträge ab. In den Verhandlungen zwischen der X AG und S. verlangte letztere, die gestalterische Leitung müsse mit der örtlichen Bauleitung gekoppelt werden. Der Generalunternehmer-Werkvertrag zwischen dem AFB und der X AG wurde am 26. März 1997 abgeschlossen. Im Rahmen dieses Werkvertrages verpflichtete sich die X AG zur Übernahme des gesamten Planungsteams. Die Vergabe des Auftrages an die X AG wurde am 2. April 1997 publiziert.