A. Das Amt für Bundesbauten (AFB) und die Firma S. schlossen am 30. Dezember 1992 einen Vertrag über die Gesamtleitung und Architektenleistungen für die Planung und den Bau der Bundesbauten (...). Der Auftrag umfasste vorerst nur die Phasen «Vorprojekt- und Projektphase». Für die Auftragserteilung der weiteren Phasen wurde die schriftliche Form vorbehalten. Nach Abschluss der Vorprojektphase entschied sich das AFB, den Auftrag an einen Generalunternehmer zu vergeben. Mit Publikation vom 5. Dezember 1996 veröffentlichte das AFB eine Ausschreibung nach selektivem Verfahren für einen Generalunternehmerauftrag zur Erstellung der Bauten.