1.a. Das Amt für Bundesbauten (AFB) führte für die Sanierung und den Ausbau des Waffenplatzes Brugg ein Ausschreibungsverfahren (selektives Verfahren) durch. Mit Verfügung vom 29. April 1997 erteilte es in diesem Verfahren dem Angebot der Anbieterin L. AG, Zürich, den Zuschlag. Die Zuschlagsverfügung wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) Nr. 98 vom 27. Mai 1997 publiziert. Mit Schreiben vom 2. Juni 1997 dankte das AFB der X AG für ihre Beteiligung am selektiven Verfahren und wies sie auf eine beiliegende Abschrift der im SHAB publizierten Verfügung hin. Daraus ersehe die X AG, dass eine andere Unternehmung den Zuschlag erhalte.