28 VoeB lediglich innert 72 Tagen seit dessen Erteilung veröffentlicht zu werden, doch steht es der Auftraggeberin selbstverständlich frei, die Publikation im SHAB sofort nach dem Zuschlag zu veranlassen. Unter dem Gesichtspunkt der Beschleunigung des Submissionsverfahrens hätte sich vorliegend zudem eine direkte Eröffnung an die nichtberücksichtigte Bietergemeinschaft aufgedrängt, und zwar umso eher, als lediglich zwei Anbieterinnen in die engere Auswahl einbezogen worden waren.