In der Rechtsmittelbelehrung wurde auf den Beschwerdeweg an die Eidgenössische Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen hingewiesen. E. Gegen den Zuschlag an die ARGE L. erheben die I. AG und die T. AG als Bietergemeinschaft mit Eingabe vom 12. November 1996 Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (Rekurskommission). Sie beantragen, die Zuschlagsverfügung vom 4. September 1996 aufzuheben und den Zuschlag den Beschwerdeführerinnen zu erteilen (Antrag 1); eventualiter sei der Fall zur Neuentscheidung an das BFS zurückzuweisen (Antrag 2);